Vermögen werden oft schon zu Lebzeiten übertragen (vorweggenommene Erbfolge).

Sowohl erbrechtliche- als auch lebzeitige Übertragungen haben Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt.

·          Eine Zuwendung unter Lebenden kann schenkung- bzw. erbschaftsteuerlich vorteilhaft sein.

·          Erwerber können u.a. zu Versorgungs- oder Ausgleichsleistungen verpflichtet werden.

·          Veräußerer können Nießbrauch oder auch das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Rückforderung vorbehalten

·         Zuwendungen können auf spätere Erb- oder Pflichtteilsrechte anrechenbar sein.

 

Ein wichtiger Bereich für lebzeitige Regelungen ist die Unternehmensnachfolge:
Unterschiedliche Ziele müssen dabei aufeinander abgestimmt werden -

·          Erhalt des Unternehmens

·          Gerechter Interessenausgleich zwischen Unternehmen, Ehegatten und Kindern

·          Günstige erb-, familien-, gesellschaftsrechtliche und steuerliche Gestaltungen